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DIE „URLAUBSLIZENZ“

 

Das touristische Vermietungsgeschäft wird durch das Dekret 113/2015 vom 22. Mai geregelt.

Wenn Sie also eine Immobilie besitzen, mit der Sie Einnahmen erzielen möchten, kann die Nutzung als Ferienvermietung eine gute Idee sein.

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Bevor wir beginnen, müssen wir jedoch einige Faktoren berücksichtigen. Um diese Aktivität legal ausüben zu können, benötigen wir eine Tourismuslizenz, die uns den Betrieb dieses Unternehmens ermöglicht.

Ein Betrieb ohne Lizenz kann extrem gefährlich sein. Bei einer Überprüfung drohen hohe Geldstrafen, und es besteht die Möglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung. Ohne Lizenz ist es nicht möglich, die Unterkunft in den polizeilichen Datenbanken zu registrieren und somit auch die Gästeregistrierung zu umgehen – ein Verstoß gegen das Anti-Terror-Gesetz!

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Unser Unternehmen kann es für Sie anfordern. Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Angebot!

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