DIE "URLAUBS"-LIZENZ
Das Ende 2025 verabschiedete Gesetz 6/2025 über kurzfristige touristische Vermietungen führte zu strengen Beschränkungen, die die Betriebsführung verschärfen. Unter anderem sieht die Bestimmung ein fünfjähriges Moratorium vor, das es den einzelnen Gemeindeverwaltungen ermöglichen soll, ihre jeweiligen Stadtplanungen an die neuen Vorschriften anzupassen.

Die wichtigsten Neuerungen der Gesetzgebung
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Kommunale Beschränkung: Touristische Ferienwohnungen dürfen 10 % der gesamten bebaubaren Wohnfläche jeder Gemeinde nicht überschreiten. In den touristisch stark frequentierten Gebieten von Teneriffa, Gran Canaria und Fuerteventura ist diese Quote bereits ausgeschöpft, was faktisch zu einem vollständigen Stopp der Vergabe neuer VV-Lizenzen führt.
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Verbot von Neubauten: Neu errichtete Immobilien dürfen zehn Jahre nach Fertigstellung nicht für Kurzzeitvermietungen genutzt werden.
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Strenge kommunale Zoneneinteilung: Die einzelnen Gemeinden sind befugt, ihre eigenen Bebauungspläne und lokalen Verordnungen zu erlassen und je nach Lage weitere Einschränkungen oder Ausnahmen festzulegen.
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Ablauf bestehender Lizenzen: Das Gesetz sieht vor, dass bestehende Lizenzen nun fünf Jahre gültig sind (nicht mehr unbefristet). Nach Ablauf dieser Frist (um 2030/2031) laufen viele bestehende Lizenzen, die den strengen technischen oder wohnungsbaurechtlichen Anforderungen nicht entsprechen, automatisch ab. Dadurch wird möglicherweise Marktanteil für neue Antragsteller frei.
Kurz gesagt, bleiben die Türen für die nächsten fünf Jahre für Neuzugänge vollständig geschlossen. Zukünftige Eröffnungen hängen ausschließlich von der Aufhebung bestehender Genehmigungen und neuen städtischen Bebauungsplänen ab.
HEISST DAS, DASS ICH KEINE WOHNUNG MEHR MIETEN KANN??? ABSOLUT NICHT!!!
Was ist erlaubt?
Um heute (2026) ohne gültige Tourismuslizenz (VV) zu vermieten, müssen Sie Ihr Gewerbe ausschließlich nach dem kanarischen Mietrecht (LAU) gründen.
Für eine völlig legale, sichere und risikofreie Vermietung ohne Sanktionen der Kanarischen Regierung stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung.
Option 1: Saisonale Vermietung (Alquiler de Temporada)
Dies ist die beste Option für hohe Rentabilität und flexible Vermietung. Sie richtet sich an digitale Nomaden, Homeoffice-Mitarbeiter, Wintergäste in Europa oder Arbeitnehmer, die ihren Wohnort wechseln.
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Typische Mietdauer: 1 bis 11 Monate.
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Voraussetzung: Der Vertrag darf nicht für touristische oder Freizeitzwecke genutzt werden. Der Mieter muss schriftlich bestätigen, dass die Immobilie nicht sein Hauptwohnsitz ist, und den tatsächlichen Grund für die befristete Anmietung angeben (z. B. Schulung, Remote-Arbeitsprojekt) sowie seinen Hauptwohnsitz in Italien oder anderswo.
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Anzeigen: Sie dürfen keine täglichen Touristenfilter verwenden. Sie müssen Ihre Anzeigen auf Immobilienportalen wie Idealista oder Fotocasa oder auf spezialisierten Plattformen für mittelfristige Vermietungen (z. B. Spotahome, Flatio) schalten und im Text ausdrücklich angeben: „Nur vorübergehende Vermietung, keine touristische Nutzung.“
Option 2: Zimmervermietung (Alquiler por Habitaciones)
Das kanarische Recht regelt die Vermietung ganzer Immobilien zu touristischen Zwecken. Falls Sie keine Lizenz für die gesamte Immobilie besitzen, können Sie einzelne Zimmer gemäß dem spanischen Zivilgesetzbuch (Código Civil) vermieten.
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So funktioniert es: Sie schließen für jedes Zimmer einen separaten Vertrag ab und teilen sich die Gemeinschaftsräume (Küche, Wohnzimmer).
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Der Vorteil: Diese Variante wird häufig von Studenten oder Saisonarbeitern genutzt und umgeht die Beschränkungen der VV-Lizenz, da sie auf Teilflächen der Immobilie angewendet wird.
Für weitere Informationen und Erläuterungen zu Betriebsabläufen und den damit verbundenen steuerlichen Verpflichtungen kontaktieren Sie uns bitte!
Telefon: +34 928 345 731 Mobil: +34 659 89 51 94
